Aston Martin Versicherung

Premium-Leistung für Ihr Premium-Fahrzeug

Das Unternehmen hatte sich bei der Gründung 1913 zum Ziel gesetzt einen Rennwagen für die Straße zu entwickeln. Und was mit dem ersten Prototypen “Coal Scuttle” (deu. Kohlekasten) 1915 begann sollte einmal zum limitierten Supersportwagen One-77, mit dem stärksten PKW-Saugmotor der Welt (559 kW/760 PS) 2009 werden. Trotz ersten Erfolgen ließ auch der Konkurs 1925 nicht lang auf sich warten. Die Firma wurde unter dem Namen Aston Martin Motors Ltd. weitergeführt, musste aber nach einigen weiteren Wechseln der Besitzer, im Jahr 1947 sogar per einfacher Zeitungsannonce verkauft werden – trotz dem man es zwischendurch geschafft hatte zusammen mit W. O. Bentley, der sein eigenes Unternehmen aufgeben musste, neue Erfolge zu verzeichnen. Schließlich ging die Marke zuletzt an Ford, bevor 2007 zwei Investmentgruppen den größten Anteil des Unternehmens für sich beanspruchten. Bekannt bleibt die Marke heute unter Anderem für den ersten automobilen Markenclub der Welt, den Aston Martin Owners Club (AMOC), der heute etwa 5.000 Mitglieder zählt. Mit dem Interesse an unserer Versicherung beglückwünschen wir Sie zu einem Sportwagen, in dem Sie sich selbst fühlen können wie James Bond, der in Goldfinger das erste Mal mit dem berühmten Aston Martin DB5 für seine Majestät durch die Straßen fegte.

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    Übersicht Leistungen Vollkasko / Teilkasko für Exoten

    Häufig werden wir gefragt: Soll ich meinen Exoten, Supersportwagen oder Oldtimer nur Haftpflicht versichern oder empfehlen Sie als Versicherung eine Teilkasko / Vollkasko für Exoten? Unsere Empfehlung: Das hängt von Ihrem persönlichen Empfinden und Ihrem Geldbeutel ab. Wenn Sie im Falle eines Tierschaden oder eine Vandalismus-Schadens die Reparaturkosten bzw. die Wiederbeschaffung Ihres Ferrari selbst bezahlen können / wollen, reicht Ihnen eine Haftpflichtversicherung. Ansonsten empfiehlt es sich, eine den persönlichen Ansprüchen entsprechende Selbstbeteiligung zu wählen. Hier finden Sie einen Überblick zur Deckung bei der Kfz Exoten Versicherung in Teilkasko und Vollkasko der Württembergischen:

    Vollkasko Teilkasko
    Brand oder Explosion
    Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung
    Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
    Zusammenstoß mit allen Tierarten
    Bruchschäden an Verglasung
    Kurzschluss bis 1.500 € (Marderbiss inkl. Folgeschäden bis 3.000 €)
    Schneedruck und Lawinen
    Unfall, Eigenverschulden
    Mut- oder böswillige Handlungen von Dritten (Vandalismus)
    Schäden beim Transportdes Fahrzeugs
    Angebot Kfz Exoten-Versicherung anfordern

    Schadenfreiheitsrabatt für Exoten-Versicherung?

    Häufig werden wir gefragt, ob Sie einen freien Schadenfreiheitsrabatt oder Prozente benötigen, wenn Sie Ihren Exoten versichern möchten. Beim „Best for Cars“ Tarif der Württembergischen benötigen Sie keinen Schadenfreiheitsrabatt. Der Tarif richtet sich nach Ihrer Fahrerfahrung mit Supersportwagen / Exoten und anderen Faktoren. Je nachdem, wie viel Erfahrung Sie nachweisen können, erfolgt die Einstufung. Ihre Prämie wird individuell berechnet. Fordern Sie gleich hier Ihre Prämienkalkulation an.

    Prämienkalkulation anfordern

    Welche Selbstbeteiligungen gibt es bei der Exoten Versicherung?

    Wenn Sie Ihren Exoten, Supersportwagen oder Oldtimer versichern möchten, ist die Höhe der Selbstbeteiligung für die Prämienkalkulation wichtig. Beim „Best for Cars“ Tarif der Württembergischen können für Sie die Kfz Exoten Versicherung mit einer Selbstbeteiligung in Vollkasko und Teilkasko in Höhe von 1.000 EUR bis 50.000 EUR wählen. Welche Selbstbeteiligung am sinnvollsten für Ihren Bedarf ist, und ob eine Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung die richtige Wahl für Sie ist, dazu beraten wir Sie gern. Abhängig von Ihrer gewählten Selbstbeteiligung und weiteren Faktoren berechnen wir individuell Ihre Versicherungsprämie. Fordern Sie gleich hier Ihre Prämienkalkulation an:

    Exoten: In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Der Geltungsbereich der „Best for Cars“ Kfz Spezialversicherung der Württembergischen gewährt Ihnen Versicherungsschutz für Ihren Exoten in folgenden Ländern:

    • Andorra
    • Belgien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Liechtenstein
    • Luxemburg
    • Malta
    • Monaco
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Österreich
    • Portugal
    • SanMarino
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowenien
    • Spanien
    • Vatikanstaat